Verantwortliche Pflegefachkraft gem. §71 SGB XI, 460 Stunden

Verantwortliche Pflegefachkraft gem. §71 SGB XI, 460 Stunden
Die Position einer verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung) gewinnt innerhalb des Pflegedienstes zunehmend an Bedeutung. Neben Fachwissen in der Pflege muss die PDL sich auch mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu kommen Anforderungen hinsichtlich der Berufserfahrung. Die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse einer verantwortlichen Pflegefachkraft ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften; darüber hinaus empfehlen sich Zusatzqualifikationen, um das umfangreiche Aufgabengebiet adäquat zu erfüllen.
Die Pflegedienstleitung stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Kunden, Pflegepersonal und der Geschäftsebene dar. Darüber hinaus sind Pflegedienstleitungen durch ihre Qualifikation in der Lage, gezielte Personaleinsatzplanungen durchzuführen und Veränderungen (Rahmenbedingungen, gesetzliche Veränderungen, Prozessveränderungen) frühzeitig an die zuständige Geschäftsleitung weiterzuleiten. Sie verfügen über Kenntnisse in spezieller betriebswirtschaftlicher Lehre, abgestimmt auf den ambulanten Pflegesektor.
Ziel der Maßnahme
Die verantwortliche Pflegfachkraft soll in der Lage sein, ein Unternehmen effektiv, wirtschaftlich und nach gesetzlichen Vorgaben leiten zu können. Sie stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Kunden, Pflegepersonal und der Geschäftsebene dar. Die Pflegedienstleitung ist durch ihre Qualifikation in der Lage, gezielte Personal-Einsatz-Planung durchzuführen und Veränderungen (z.B. Rahmenbedienungen, Gesetze, Prozesse) frühzeitig an die zuständige Geschäftsleitung weiterzuleiten. Sie verfügt über Kenntnisse in spezieller betriebswirtschaftlicher Lehre, die auf den ambulanten Pflegesektor abgestimmt wurde.
Primäre Aufgabe der Pflegedienstleitungen ist die komplette Organisation eines ambulanten Pflegedienstes und einer stationären Altenpflegeeinrichtung in Absprache mit Geschäftsführung und evtl. Verwaltungsebene.
Inhalte
- Pflegefachkompetenz (Pflegewissenschaft, Pflegekonzepte,etc.)
- Führungs- und Leitungskompetenz (Dienstplanung, Arbeitsgesetze,etc.)
- Sozialkompetenz (Führungs- und Organisationspsychologie, Moderation, Rhetorik, etc.)
- Rechtlicher/politischer Rahmen Grundlagen der Betriebs- und Unternehmensführung (Controlling, BWL, QM,etc.)
Module
Inhalte
GM 1.2. Pflegeforschung verstehen und anwenden
GM 1.3. Pflegewissenschaftliche Konzepte in Anwendung und Umsetzung
GM 3.2. Prävention und Gesundheitsförderung
GM 3.3 Gesundheit, Krankheit und Behinderung
GM 3.4 Rehabilitation
GM 4.2. Struktur und Gliederung des Gesundheitswesens und dessen spezielle Aufgaben
GM 4.3. Gesundheitliche Versorgungsleistungen (am Beispiel Pflege) als personenbezogene Dienstleistungen
GM 4.4. Wirtschaften im Gesundheitswesen
GM 4.5 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
GM 4.6. Vergütungsformen im Gesundheitswesen GM 4.7. Anwendung der gesetzlichen Vorgaben für den eigenen Arbeitsbereich und Einschätzung der Auswirkungen bei verschiedenen Situationen
FFA 2. Führungsaufgaben und -instrumente
FFA 3. Organisation und Organisationsmodelle
FFA 4. Beziehungen gestalten, Kommunikation und Konfliktbewältigung unter Berücksichtigung von gender-, kultur- und sprachsensiblen Vorgehensweisen
FGQ 2. Instrumente des Qualitätsmanagements
FRO 2. Betriebliche Vorgaben und Konzepte
FRO 3. Förderung der Zusammenarbeit im Team
FMP 2.Personalentwicklung / Organisationsentwicklung
FMP 3. Umgang mit Macht und Verantwortung
FMP 4. Grundlagen des Rechnungswesens
Stunden insges.
Stunden Präsenz vor Ort
Prüfung zur verantwortlichen Pflegefachkraft
Haus- oder Projektarbeit
Kursgebühr
4002,- € inkl. Prüfungsgebühren
Zugangsvoraussetzungen
- deutsche Sprache in Wort und Schrift
- kundenorientierte Umgangsformen
- Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpflegerin, Altenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger
- 2-jährige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre
Dauer der Maßnahme
Berufsbegleitender Tageskurs: 1,5 Jahre (460 Stunden gemäß SGB XI)