Staatlich anerkannte leitende Pflegefachkraft 460 Stunden nach der WPO Hessen
Staatlich anerkannte leitende Pflegefachkraft 460 Stunden nach der WPO Hessen
Die Position einer leitenden Pflegefachkraft gewinnt innerhalb der Unternehmen des Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Neben Fachlichkeit in der Pflege muss die leitende Pflegefachkraft sich auch mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu kommen Anforderungen hinsichtlich der Erfahrung von Mitarbei- tern. Die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse einer leitenden Pflegefachkraft ergeben sich zum einen aus den gesetzlichen Vorschriften, darüber hinaus empfehlen sich Zusatzqualifikationen, um das umfangreiche Aufgabengebiet adäquat zu erfüllen.
Ziel der Maßnahme
Die leitende Pflegefachkräfte sollen in der Lage sein, ein Unternehmen effektiv, wirtschaftlich und nach gesetzlichen Vorgaben leiten zu können. Sie stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Kunden, Pflegepersonal und der Geschäftsebene dar. Darüber hinaus sind leitende Pflegefachkräfte durch ihre Qualifikation in der Lage, gezielte Personal-Einsatz-Planung durchzuführen und Veränderungen (Rah- menbedingungen, gesetzliche Veränderungen, Prozessveränderungen) frühzeitig an die zuständige Geschäftsleitung weiterzuleiten. Sie verfügen über Kenntnisse in spezieller betriebswirtschaftlicher Lehre, das auf den ambulanten und stationären Pflegesektor abgestimmt wurde.
Leitende Pflegefachkräfte sind sehr oft der Geschäftsleitung unterstellt. Derer primäres Aufgabenziel ist es, die komplette Organisation eines ambulanten Pflegedienstes und/oder einer stationären Einrichtung in Absprache mit Geschäftsführung und evtl. Verwaltungsebene führen zu können. Die Weiterbildung ist nach Modulen aufgebaut und richtet sich nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflge)*) vom 6. Dezember 2010.
Module | Inhalte | Std. insges. | Std Präsenz vor Ort |
Grundmodul 1 (GM1) Pflegewissenschaft und Pflegeforschung | GM 1.1. Pflegewissenschaft auf nationaler und internationaler Ebene mit ihren unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten | 60 | 60 |
Grundmodul 3 (GM3) Gesundheitswissenschaft, Prävention und Rehabilitation | GM 3.1.Einführung und Überblick in die nationale und internationale Gesundheitspolitik | 60 | 60 |
Grundmodul 4 (GM4) Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen | GM 4.1. Bedeutung des Gesundheitswesens für die Volkswirtschaft | 60 | 60 |
Fachmodul Führungsrolle und -aufgaben (FFA) | FFA 1. Führungsrolle - Führungskompetenzen - Führungsstile | 100 | 100 |
Fachmodul Grundlagen des Qualitätsmanagements (FGQ) | FGQ 1. Grundlagen des Qualitätsmanagements | 60 | 60 |
Fachmodul Rechts- und Organisationsrahmen für die Personalführung (FRO) | FRO 1. Gesetzliche Vorgaben für die Personalführung - Vertiefung gegenüber GM 4 - | 60 | 60 |
Fachmodul Personalmanagement (FMP) | FMP 1. Personalbedarfsermittlung und -berechnung | 60 | 60 |
Abschluss: verantwortliche Pflegefachkraft gem. § 71 SGB XI | 460 | 460 |
Die Zielgruppe
Die Zielgruppe der Weiterbildungsmaßnahme sind die folgenden bundesrechtlich sowie nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Hessen) geregelten Gesundheitsfachberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung. Die Verordnung (WPO Pflege) regelt die Weiterbildungen in der Pflege und den Gesundheitsberufen für Personen, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr.1 des KrPflG
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr. 2 des KrPflG
- Altenpfleger/innen nach §1 des Altenpflegegesetzes
- Hebammen/Entbindungspfleger nach § 3 des Hebammengesetzes
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
- Anästhesietechnische/r Assistent/in nach § 1 Abs. 1 des ATA-OTA-G
- Operationstechnische/r Assistent/in u § 2 Abs. 1 des ATA-OTA-G
Modulprüfung / Klausuren
Die Modulprüfungen werden in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur) als Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer durchgeführt. Klausuren dienen der Darstellung erarbeiteter und vernetzter Wissensbestände im Hinblick auf das geleistete Modul. In ihnen soll das themenbezogene Wissen hinsichtlich der Bearbeitung von konkreten Aufgabenstellungen angewendet und ggf. interpretiert werden. Klausuren als Modulprüfungen sollen den Arbeitsumfang von 90 Minuten nicht unterschreiten. Klausuren können vertiefende Wissens- oder Kompetenzfragen enthalten. Ausschließlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren aufgebaute Klausuren werden ausgeschlossen.
Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsdauer für einen Prüfling beträgt mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Die Prüfung wird von Mitgliedern, bestehend aus: einer von der zuständigen Behörde beauftragten fachkundigen Person als vorsitzendes Mitglied und je einer Lehrkraft aus dem Bereich der Grundmodule und dem Bereich der Fachmodule. Der Prüfling erhält 60 Minuten vor Beginn der Prüfung die Prüfungsaufgabe zur Vorbereitung.
Kursdauer
Berufsbegleitender Tageskurs: 13,5 Monate (460 Stunden)
Gebühren
- Kursgebühren: 4.002,00 EUR
- Grundmodul GM1: 522,00 EUR
- Grundmodul GM3: 522,00 EUR
- Grundmodul GM4: 870,00 EUR
- Fachmodul FFA: 522,00 EUR
- Fachmodul FGQ: 522,00 EUR
- Fachmodul FRO: 522,00 EUR
- Fachmodul FMP: 522,00 EUR
- Modulprüfungsgebühr: 350,00 EUR
je Modulprüfung: 50,00 EUR - Staatliche Abschlussprüfungsgebühr (wird vom Regierungspräsidium separat erhoben)
- Gesamtkosten : 4.352,00 EUR