Staatlich anerkannte leitende Pflegefachkraft 460 Stunden nach der WPO Hessen

Staatlich anerkannte leitende Pflegefachkraft 460 Stunden nach der WPO Hessen

Die Position einer leitenden Pflegefachkraft gewinnt innerhalb der Unternehmen des Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Neben Fachlichkeit in der Pflege muss die leitende Pflegefachkraft sich auch mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu kommen Anforderungen hinsichtlich der Erfahrung von Mitarbei- tern. Die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse einer leitenden Pflegefachkraft ergeben sich zum einen aus den gesetzlichen Vorschriften, darüber hinaus empfehlen sich Zusatzqualifikationen, um das umfangreiche Aufgabengebiet adäquat zu erfüllen.

Ziel der Maßnahme

Die leitende Pflegefachkräfte sollen in der Lage sein, ein Unternehmen effektiv, wirtschaftlich und nach gesetzlichen Vorgaben leiten zu können. Sie stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Kunden, Pflegepersonal und der Geschäftsebene dar. Darüber hinaus sind leitende Pflegefachkräfte durch ihre Qualifikation in der Lage, gezielte Personal-Einsatz-Planung durchzuführen und Veränderungen (Rah- menbedingungen, gesetzliche Veränderungen, Prozessveränderungen) frühzeitig an die zuständige Geschäftsleitung weiterzuleiten. Sie verfügen über Kenntnisse in spezieller betriebswirtschaftlicher Lehre, das auf den ambulanten und stationären Pflegesektor abgestimmt wurde.

Leitende Pflegefachkräfte sind sehr oft der Geschäftsleitung unterstellt. Derer primäres Aufgabenziel ist es, die komplette Organisation eines ambulanten Pflegedienstes und/oder einer stationären Einrichtung in Absprache mit Geschäftsführung und evtl. Verwaltungsebene führen zu können. Die Weiterbildung ist nach Modulen aufgebaut und richtet sich nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflge)*) vom 6. Dezember 2010.

Module
Grundmodul 1 (GM1) Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
Grundmodul 3 (GM3) Gesundheitswissenschaft, Prävention und Rehabilitation
Grundmodul 4 (GM4) Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
Fachmodul Führungsrolle und -aufgaben (FFA)
Fachmodul Grundlagen des Qualitätsmanagements (FGQ)
Fachmodul Rechts- und Organisationsrahmen für die Personalführung (FRO)
Fachmodul Personalmanagement (FMP)
Inhalte
GM 1.1. Pflegewissenschaft auf nationaler und internationaler Ebene mit ihren unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten
GM 1.2. Pflegeforschung verstehen und anwenden
GM 1.3. Pflegewissenschaftliche Konzepte in Anwendung und Umsetzung
GM 3.1.Einführung und Überblick in die nationale und internationale Gesundheitspolitik
GM 3.2. Prävention und Gesundheitsförderung
GM 3.3 Gesundheit, Krankheit und Behinderung
GM 3.4 Rehabilitation
GM 4.1. Bedeutung des Gesundheitswesens für die Volkswirtschaft
GM 4.2. Struktur und Gliederung des Gesundheitswesens und dessen spezielle Aufgaben
GM 4.3. Gesundheitliche Versorgungsleistungen (am Beispiel Pflege) als personenbezogene Dienstleistungen
GM 4.4. Wirtschaften im Gesundheitswesen
GM 4.5 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
GM 4.6. Vergütungsformen im Gesundheitswesen GM 4.7. Anwendung der gesetzlichen Vorgaben für den eigenen Arbeitsbereich und Einschätzung der Auswirkungen bei verschiedenen Situationen
FFA 1. Führungsrolle - Führungskompetenzen - Führungsstile
FFA 2. Führungsaufgaben und -instrumente
FFA 3. Organisation und Organisationsmodelle
FFA 4. Beziehungen gestalten, Kommunikation und Konfliktbewältigung unter Berücksichtigung von gender-, kultur- und sprachsensiblen Vorgehensweisen
FGQ 1. Grundlagen des Qualitätsmanagements
FGQ 2. Instrumente des Qualitätsmanagements
FRO 1. Gesetzliche Vorgaben für die Personalführung - Vertiefung gegenüber GM 4 -
FRO 2. Betriebliche Vorgaben und Konzepte
FRO 3. Förderung der Zusammenarbeit im Team
FMP 1. Personalbedarfsermittlung und -berechnung
FMP 2.Personalentwicklung / Organisationsentwicklung
FMP 3. Umgang mit Macht und Verantwortung
FMP 4. Grundlagen des Rechnungswesens
Abschluss: verantwortliche Pflegefachkraft gem. § 71 SGB XI
Stunden insges.
60
60
60
100
60
60
60
460
Stunden Präsenz vor Ort
60
60
60
100
60
60
60
460

Die Zielgruppe

Die Zielgruppe der Weiterbildungsmaßnahme sind die folgenden bundesrechtlich sowie nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Hessen) geregelten Gesundheitsfachberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung. Die Verordnung (WPO Pflege) regelt die Weiterbildungen in der Pflege und den Gesundheitsberufen für Personen, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr.1 des KrPflG
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr. 2 des KrPflG
  • Altenpfleger/innen nach §1 des Altenpflegegesetzes
  • Hebammen/Entbindungspfleger nach § 3 des Hebammengesetzes
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in nach § 1 Abs. 1 des ATA-OTA-G
  • Operationstechnische/r Assistent/in u § 2 Abs. 1 des ATA-OTA-G

Modulprüfung / Klausuren

Die Modulprüfungen werden in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur) als Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer durchgeführt. Klausuren dienen der Darstellung erarbeiteter und vernetzter Wissensbestände im Hinblick auf das geleistete Modul. In ihnen soll das themenbezogene Wissen hinsichtlich der Bearbeitung von konkreten Aufgabenstellungen angewendet und ggf. interpretiert werden. Klausuren als Modulprüfungen sollen den Arbeitsumfang von 90 Minuten nicht unterschreiten. Klausuren können vertiefende Wissens- oder Kompetenzfragen enthalten. Ausschließlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren aufgebaute Klausuren werden ausgeschlossen.

Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsdauer für einen Prüfling beträgt mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Die Prüfung wird von Mitgliedern, bestehend aus: einer von der zuständigen Behörde beauftragten fachkundigen Person als vorsitzendes Mitglied und je einer Lehrkraft aus dem Bereich der Grundmodule und dem Bereich der Fachmodule. Der Prüfling erhält 60 Minuten vor Beginn der Prüfung die Prüfungsaufgabe zur Vorbereitung.

Kursdauer

Berufsbegleitender Tageskurs: 13,5 Monate (460 Stunden)

Gebühren

  • Kursgebühren: 4.002,00 EUR
  • Grundmodul GM1: 522,00 EUR
  • Grundmodul GM3: 522,00 EUR
  • Grundmodul GM4: 870,00 EUR
  • Fachmodul FFA: 522,00 EUR
  • Fachmodul FGQ: 522,00 EUR
  • Fachmodul FRO: 522,00 EUR
  • Fachmodul FMP: 522,00 EUR
  • Modulprüfungsgebühr: 350,00 EUR
    je Modulprüfung: 50,00 EUR
  • Staatliche Abschlussprüfungsgebühr (wird vom Regierungspräsidium separat erhoben)
  • Gesamtkosten : 4.352,00 EUR

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