Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung 400 Stunden nach der WPO Hessen
Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung 400 Stunden nach der WPO Hessen
Die Gruppen- und Wohnbereichsleitung hat eine exponierte Stellung inne. Während ihrer Arbeitszeit leitet sie die gesamte Station und trägt die Verantwortung für viele Aspekte und nicht nur in den pflegerischen Tätigkeiten. Sie/Er ist Ansprechpartner/in in allen Fragen und für jeden. Patienten, Bewohner, Pflegekräfte, Ärzte, Besucher und Angehörige, Konsilärzte und viele andere wenden sich mit ihren kleinen und großen Problemen an diese Person. Die S Gruppen- und Wohnbereichsleitung ist ein „Manager“. Eine Person, die auf ihre bevorstehenden Aufgaben vorbereitet werden muss. Die Position einer Gruppen- und Wohnbereichsleitung gewinnt innerhalb der stationären Altenpflegeeinrichtungen zunehmend an Bedeutung. Neben Fachlichkeit in der Pflege muss sie sich auch mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu kommen Anforderungen hinsichtlich der Erfahrung von Mitarbeitern.
Ziele und Inhalte der Maßnahme
Die Gruppen- und Wohnbereichsleitungen sollen in der Lage sein, ein Unternehmen effektiv, wirtschaftlich und nach gesetzlichen Vorgaben leiten zu können. Sie stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Kunden, Pflegepersonal und der Pflegedienstleitung dar. Darüber hinaus sind diese durch ihre Qualifikation in der Lage, gezielte Personal-Einsatz-Planung durchzuführen und Veränderungen (Rahmenbedienungen, gesetzliche Veränderungen, Prozessveränderungen) frühzeitig an die zuständige Pflegedienstleitung weiterzuleiten. Sie verfügen über Kenntnisse in spezieller betriebswirtschaftlicher Lehre, das auf den stationären Pflegesektor abgestimmt wurde. Gruppen- und Wohnbereichsleitung sind sehr oft der Pflegedienstleitung unterstellt. Derer primäres Aufgabenziel ist es, die komplette Organisation einer Station oder einer stationären Einrichtung in Absprache mit der Pflegedienstleitung und evtl. Verwaltungsebene führen zu können.
Die Weiterbildung befähigt dazu, in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege den Funktionsdienst der Gruppen- und Wohnbereichsleitung qualifiziert wahrzunehmen. Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundsätze der Personalführung und kennen verschiedene Organisationsmodelle. Sie setzen die Instrumente der Planung, Steuerung und Koordination und des Qualitätsmanagements ein. Sie fördern die Zusammenarbeit im Team und kennen die Grundsätze von Bewältigungsstrategien im Spannungsfeld von Personalführung und Teamarbeit.
Module | Inhalte | Std. insges. | Std Präsenz vor Ort |
Grundmodul 1 (GM1) Pflegewissenschaft und Pflegeforschung | GM 1.1. Pflegewissenschaft auf nationaler und internationaler Ebene mit ihren unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten | 60 | 60 |
Grundmodul 3 (GM3) Gesundheitswissenschaft, Prävention und Rehabilitation | GM 3.1.Einführung und Überblick in die nationale und internationale Gesundheitspolitik | 60 | 60 |
Grundmodul 4 (GM4) Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen | GM 4.1. Bedeutung des Gesundheitswesens für die Volkswirtschaft | 60 | 60 |
Fachmodul Führungsrolle und -aufgaben (FFA) | FFA 1. Führungsrolle - Führungskompetenzen - Führungsstile | 100 | 100 |
Fachmodul Grundlagen des Qualitätsmanagements (FGQ) | FGQ 1. Grundlagen des Qualitätsmanagements | 60 | 60 |
Fachmodul Rechts- und Organisationsrahmen für die Personalführung (FRO) | FRO 1. Gesetzliche Vorgaben für die Personalführung - Vertiefung gegenüber GM 4 - | 60 | 60 |
Abschluss: Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege | 400 | 400 |
Die Zielgruppe
Die Zielgruppe der Weiterbildungsmaßnahme sind die folgenden bundesrechtlich sowie nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Hessen) geregelten Gesundheitsfachberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung. Die Verordnung (WPO Pflege) regelt die Weiterbildungen in der Pflege und den Gesundheitsberufen für Personen, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr.1 des KrPflG
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr. 2 des KrPflG
- Altenpfleger/innen nach §1 des Altenpflegegesetzes
- Hebammen/Entbindungspfleger nach § 3 des Hebammengesetzes
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
- Anästhesietechnische/r Assistent/in nach § 1 Abs. 1 des ATA-OTA-G
- Operationstechnische/r Assistent/in u § 2 Abs. 1 des ATA-OTA-G
Modulprüfung / Klausuren
Die Modulprüfungen werden in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur) als Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer durchgeführt. Klausuren dienen der Darstellung erarbeiteter und vernetzter Wissensbestände im Hinblick auf das geleistete Modul. In ihnen soll das themenbezogene Wissen hinsichtlich der Bearbeitung von konkreten Aufgabenstellungen angewendet und ggf. interpretiert werden. Klausuren als Modulprüfungen sollen den Arbeitsumfang von 90 Minuten nicht unterschreiten. Klausuren können vertiefende Wissens- oder Kompetenzfragen enthalten. Ausschließlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren aufgebaute Klausuren werden ausgeschlossen.
Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsdauer für einen Prüfling beträgt mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Die Prüfung wird von Mitgliedern, bestehend aus: einer von der zuständigen Behörde beauftragten fachkundigen Person als vorsitzendes Mitglied und je einer Lehrkraft aus dem Bereich der Grundmodule und dem Bereich der Fachmodule. Der Prüfling erhält 60 Minuten vor Beginn der Prüfung die Prüfungsaufgabe zur Vorbereitung.
Kursdauer
Berufsbegleitender Tageskurs: 13,5 Monate (400 Stunden)
Gebühren
- Kursgebühren: 3.480,00 EUR
- Grundmodul GM1: 522,00 EUR
- Grundmodul GM3: 522,00 EUR
- Grundmodul GM4: 870,00 EUR
- Fachmodul FFA: 522,00 EUR
- Fachmodul FGQ: 522,00 EUR
- Fachmodul FRO: 522,00 EUR
- Modulprüfungsgebühr: 300,00 EUR
je Modulprüfung: 50,00 EUR - Staatliche Abschlussprüfungsgebühr (wird vom Regierungspräsidium separat erhoben)
- Gesamtkosten: 3.780,00 EUR